14.05.2011

Wegweiser zum Rehasport Neheim

Wegweiser zum Rehabilitationssport Neheim


Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
Ihre behandelnde Ärztin / ihr behandelnder Arzt hat Ihnen auf Grund einer Erkrankung oder einer Einschränkung Rehabilitationssport verordnet?
Sie befinden sich im Prozess der Rehabilitation und möchten Sport treiben, sind sich aber unsicher, ob sie es können? 
Mit dieser Information wollen wir Sie mit den Möglichkeiten und Chancen des Rehabilitationssports in unserem Verein für Gesundheitstraining und Rehasport e.V. vertraut machen.
Was ist Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit andern durch Bewegung, Spiel und Sport Ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Er kommt grundsätzlich für alle Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronisch Kranke in Frage. Die gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationsport“ bieten wir, der Verein für Gesundheitstraining und Rehasport e.V. mit  anerkannten Gruppen an. Die Qualität in den Sportgruppen wird durch die betreuende Ärztin / den betreuender Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin / den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand Ihrer ärztlichen Verordnung festgelegt. 
Ziele des Rehabilitationssports
Rehabilitationssport hat das Ziel, Ihre Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern, Ihr Selbstbewusstsein zu stärken und Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. 
Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, Ihre eigene Verantwortlichkeit für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie zum langfristigen, selbständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren. 
Welche Sportarten werden angeboten?
Wir bieten folgende Sportarten an, Gymnastik und Bewegungsspiele in Gruppen sind als Rehabilitationssportarten bei uns festgelegt, soweit es sich um Übungen handelt, mit denen das Ziel des Rehabilitationssports erreicht werden kann. Geeignete Übungsinhalte anderer Sportarten (z.B. Elemente aus BOP, Slim Gym, Entspannungs-&Dehnungsübungen) können in die Übungsveranstaltung eingebunden werden. 
Wo können Sie Rehabilitationssport machen?
Rehabilitationssport können Sie in unserem Verein für Gesundheitstraining und Rehasport e.V. betreiben, indem auf  Ihre individuellen Einschränkungen angepassten Sportmöglichkeiten angeboten werden. 
Wie lange können Sie Rehabilitationssport machen? 
Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt:
Regelfall: 50 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb von 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger als 50 Übungseinheiten (ÜE) ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitationssports zu erreichen.
Bei bestimmten Indikationen: 120ÜE / 36 Mon.
Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen: Erst- bzw. ggf. weitere Verordnungen sollten über 120ÜE / 36 Mon. (Richtwerte) nicht überschreiten. 
Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von behinderten oder Behinderung bedrohten Mädchen und Frauen: 28ÜE (Richtwert)
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind.
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt, ob Rehabilitationssport für Sie in Frage kommt.
Was erwartet sie in unseren Rehabilitationssportgruppen?
In den Sportgruppen finden Sie Menschen, die ähnlich wie Sie von einer Einschränkung betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element des Rehabilitationssports.
Die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich 15 Teilnehmerrinnen/Teilnehmer, in Herzgruppen ggf. bis zu 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmer, bei Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins max. 12 Teilnehmerinnen/Teilnehmer. In Gruppen für Kinder sowie schwerstbehinderte Menschen, ist die Zahl der Teilnehmerinnen/ Teilnehmer entsprechend geringer.
Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 45 Minuten.
Welche Kosten entstehen Ihnen? 
Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen uns, als Verein, und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie uns,  eine durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen  Ihnen keine Kosten.
Unser Ziel des Rehabilitationssports ist es, jede Telnehmerinnen/Teilnehmer an ein lebensbegleitendes Sporttreiben  heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. So kann auch während des Verordungszeitraums freiwillig von Ihnen eine Mitgliedschaft in unserem Verein abgeschlossen werden, mit der Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können und die Arbeit unterstützen.
Was müssen sie tun?
wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird das Formular „Muster 56“ ausgefüllt, welches Sie bei Ihrer Ärztin /ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse erhalten.
dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen sich die Kostenübernahme bestätigt (Genehmigung).
wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie diese uns dem Verein für Rehabilitationstraining und Rehasport e.V. überreichen und mit dem Sporttreiben beginnen. 
Bei der Suche nach einer für Sie passenden Gruppe können sie sich jeder Zeit an unsere Übungsleiter und Mitarbeiter des Vereins für Gesundheitstraining und Rehasport e.V. wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite, oder Sie rufen uns direkt an unter 02932/978151.

Verein für Gesundheitstraining und Rehasport e.V.
Werler Str. 4 a . D-59755 Arnsberg
Telefon. +49 (29 32) 97 81-51
vgr@friendsneheim.de
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