31.12.2010

Informationsblatt zum Rehasport ab 01.012011

Informationsblatt zum Rehasport ab 01.012011


Sehr geehrte Damen und Herren,
heute sind Sie zu einem Informationsgespräch bei einem anerkannten Reha-Sportverein des BSNW. Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein nachhaltiges Sportangebot entscheiden und auch nach der Verordnungszeit weiterführen.

Ab/seit dem 01. Januar 2011 gibt es eine Anpassung der Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport. Eine Änderung betrifft den Einsatz von Trainingsgeräten im verordneten Rehabilitationssport. 

In Ziffer 4.7 der Vereinbarung ist nunmehr geregelt:

Vom Rehabilitationssport … ausgeschlossen sind Maßnahmen:
die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten. Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.“

Auch bisher war Rehabilitationssport kein Gerätetraining, sondern ein Sportangebot in Gruppen, auch unter Zuhilfenahme von Trainingsgeräten. Ist auf Ihrer Verordnung „Gerätetraining“ (oder ähnliche Formulierungen) als Zusatz angegeben, dann handelt es sich um eine fehlerhafte Verordnung. Als Teilnehmer am Rehabilitationssport haben Sie einen Anspruch auf formal und inhaltlich richtige Sportangebote. Einen Anspruch auf bestimmte Übungsformen, bestimmte Gruppen, inhaltlichen Gestaltungen und eben auch auf Nutzung von Geräten haben Sie nicht. 

Nach der neuen Regelung ist Gerätetraining kein Bestandteil des verordneten, gegenüber den Kostenträgern abrechenbaren, Rehabilitationssports mehr. Alle Anbieter des Rehabilitationssports müssen diese Neuregelung umsetzen.

Ihr Reha- Sportverein kann Ihnen natürlich weiterhin in seinem regulären Sportbetrieb entsprechende Trainingsgeräte anbieten. Der Einsatz von Geräten kann inhaltlich auch im Rehabilitationssport sehr sinnvoll sein. Da diese Leistung jedoch nicht mehr Teil der von den Kostenträgern übernommenen Verordnungen ist, kann deren (freiwillige) zusätzliche Inanspruchnahme außerhalb des verordneten Rehabilitationssports daher von einer Mitgliedschaft abhängig gemacht werden.

Laufende Verordnungen müssen nicht abgebrochen oder verändert werden.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Reha-Sportverein ein passendes Sportangebot für Sie finden!

Ihr 
Herbert Kaul
Geschäftsführer des
Behinderten-Sportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

Text übernommen vom  Behinderten-Sportverband Berlin e.V., Geschäftsführer: Klaas Brose, 

Behinderten-Sportverband NW e.V. (BSNW) – Friedrich-Alfred-Str. 10 – 47055 Duisburg
Telefon: (0203) 7174- 150 – Fax: (02 03) 71 74 - 1 63 – Email: bsnw@bsnw.de
www.bsnw.de

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